Stellenangebot


Das Amt Breitenburg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)

 

staatlich geprüfte(n) Techniker(in)

der Fachrichtung Hochbau

ein.

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

 

- Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Abnahmen und Abrechnung von Baumaßnahmen

- Überwachung und Begleitung der von Ingenieurbüros betreuten Baumaßnahmen

- Unterhaltung u. Instandsetzung von Gebäuden und sonstigen Anlagen wie z.B. Straßen,

   Wege und Plätze

- Planung, Bau, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Abwasseranlagen

- Technische Prüfung von Bau- und Entwässerungsanträgen

 

Außerdem wären Kenntnisse aus den Bereichen Tiefbau und Abfuhr und Beseitigung von Klärschlämmen aus Klärwerken und Hauskläranlagen wünschenswert. Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist Voraussetzung.

 

Wir erwarten neben einer teamfähigen und engagierten Arbeitsweise die Fähigkeit des Umgangs mit modernen Kommunikationsmitteln und EDV-Kenntnisse in MS Office. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen, vorwiegend in den Abendstunden, sowie zur Nutzung des Privatwagens für Dienstfahrten wird vorausgesetzt.

 

Die Vergütung erfolgt bei entsprechender Qualifikation nach Entgeltgruppe 9 TVöD.

 

Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte vorrangig berücksichtigt. Zudem fördert das Amt Breitenburg die Einstellung von Frauen nach den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes. Qualifizierte Frauen sind deshalb besonders aufgerufen, sich zu bewerben.

 

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 20.03.2010 an den Amtsvorsteher des Amtes Breitenburg, Osterholz 5 in 25524 Breitenburg zu richten. Bitte fügen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

 

Auskünfte erteilt Herr Jörgensen unter Tel.-Nr. 04828/990-10.

 

 

 

 

Wegenutzungsverträge für Strom und Gas


Die zwischen den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Breitenburg und der E.ON Hanse geschlossenen Wegenutzungsverträge zur Strom- und Gasversorgung laufen zum Teil in 2010/2011 aus.  Am 20.01.2010 hat dazu in Heiligenstedten eine gemeinsame Informationsveranstaltung für die Gemeindevertreter des Amtes Itzehoe-Land und des Amtes Breitenburg stattgefunden. Der Vortrag von Steuerberater Hans-Christian Grimm und Rechtsanwalt Dr. Hinrik Bremer kann hier heruntergeladen werden.

 

 

 

Wohnung frei in Lägerdorf, Bergstraße 4 (Haus am Kamp)


Die Gemeinde Lägerdorf sucht ab sofort einen neuen Mieter für folgende Wohnung:

 

 

2- Zimmer-Wohnung, 50,76 m², EG, Balkon, Kaltmiete 290,85 €

 

Interessenten melden sich bitte beim Amt Breitenburg, Osterholz 5,

25524 Breitenburg; Tel.: 04828/990- 37, Zimmer 16 bei Frau Mohr

 

 

 

Büroräume frei in Lägerdorf, Breitenburger Straße 23


Die Gemeinde Lägerdorf sucht ab sofort eine(n) Mieter(in) für die Büroräume im Obergeschoss, Breitenburger Str. 23, 25566 Lägerdorf.

Die Gesamtfläche der Räume beträgt 72 m², die monatliche Kaltmiete beträgt 309,60 €.

Interessenten melden sich bitte beim Amt Breitenburg, Osterholz 5, 25524 Breitenburg; Tel.:04828/99037, Zimmer 16 bei Frau Mohr.

 

 

 

1 Baugrundstück in der Gemeinde Moordiek


Die Gemeinde Moordiek bietet ein Baugrundstück (siehe im  Lageplan Parzelle 2) in ländlicher Lage in der Dorfstraße der Gemeinde an, und zwar in Größe von 1.309 m²  zu einem Preis in Höhe von insgesamt 45.815,00 € (35,00 €/m²). Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über die Dorfstraße. Für das Schmutzwasser ist vom Bauherrn eine entsprechend ausgerüstete Hauskläranlage zu errichten, das Regenwasser ist in den Vorfluter des Deich- und Sielverbandes Breitenberg einzuleiten.

 

Moordiek ist angebunden über die Landesstraße 115 in Richtung Kellinghusen (ca. 7 km) und in Richtung Kreisstadt Itzehoe (ca. 13 km) und liegt in der Nähe der Autobahn A 23 – Abfahrt Lägerdorf (ca. 10 km).Schule und Kindergarten im Umkreis von 2 Kilometern Entfernung vorhanden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt Breitenburg, Frau Kensbock (Tel.-Nr.  04828/990-19) oder  bei dem Bürgermeister der Gemeinde Moordiek, Herrn Kurt Dammann (Tel.-Nr. 04822/5816).

 

 

 

Rattenbekämpfung im Bereich des Amtes Breitenburg


Aus gegebener Veranlassung bittet das Amt Breitenburg die Bürgerinnen und Bürger, Landwirte sowie Gewerbetreibende in eigener Initiative überall dort Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, wo Rattenbefall festgestellt wird.

 

Die Bekämpfung ist insbesondere auf Grundstücken vorzunehmen, auf denen sich Abwasseranlagen, Lagerplätze für Lebensmittel, Futtermittel, Abfallstoffe oder Kompost befinden. Für die Bekämpfung sind nur Mittel und Geräte, die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft in Braunschweig anerkannt worden sind, zu verwenden. In Drogerien, Apotheken und Fachgeschäften erhalten Sie eine entsprechende Beratung.

 

Auf Bekämpfungsmittel und -geräte ist durch Anschlagzettel deutlich sichtbar hinzuweisen. Gift darf nicht offen ausgelegt werden. Aufgefundene tote Ratten sind mit dem Hausmüll zu entsorgen bzw. zu vergraben.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt des Amtes Breitenburg unter der Telefonnummer 04828/990-21 gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Abwasseranlagen ungeeignet für Speiseresteentsorgung


Immer wieder wird im Amtsgebiet Breitenburg ein vermehrtes Aufkommen an Ratten beobachtet.

 

In den unterschiedlichsten Straßenzügen wurden Ratten gesichtet, die aus Kanalschächten an die Oberfläche gelangt sind. Überprüfungen am Kanalnetz haben ergeben, dass in Kanalleitungen Speisereste liegen. Offensichtlich benutzen Haushalte die Toilettenspülung im Hause zur Entsorgung von Speiseresten sowohl pflanzlicher wie tierischer Herkunft.

 

Diese Art der Speiseresteentsorgung fördert im hohen Maße die Vermehrung von Ratten! Daher ist diese Art der Speiseresteentsorgung strikt untersagt. Eine weitere Unart und ebenfalls strikt untersagt ist die Ablagerung von Speiseresten auf dem Kompost im Garten. Auch diese Unart trägt enorm zur Vermehrung der Nagetiere bei.

 

Darum ein Appell an alle Wohnungsinhaber:

Bitte unterlassen Sie die verbotene Entsorgung von Speiseresten über die Abwasser- und Kompostieranlagen! Nur so kann der Vermehrung der Ratten gezielt entgegen gewirkt werden.

 

 

 

Wahlergebnis der Bundestagswahl in der Gemeinde Oelixdorf (Wahlbezirk 2)


Wahlergebnis der Bundestagswahl in der Gemeinde Oelixdorf (Wahlbezirk 2)

 

Durch einen Fehler wurde im Wahlbezirk 2 der Gemeinde Oelixdorf das Bundestagswahlergebnis leider nicht richtig festgestellt.

 

Das Wahlergebnis im Wahlbezirk 2 hätte wie folgt laut müssen:

 

Erststimmen:

 

Jörn Thießen, SPD                              105 (nicht 88)

Dr. Rolf Koschorrek, CDU                120 (nicht 161)

Jürgen Koppelin, FDP                           48 (nicht 37)

Bernd Voß, GRÜNE                               49 (nicht 41)

Dieter Cwielong, DIE LINKE                 25 (nicht 20)

 

Zweitstimmen:

 

SPD                                                         81 (nicht 64)

CDU                                                    103 (nicht 144)

FDP                                                         64 (nicht 53)

GRÜNE                                                    66 (nicht 58)

DIE LINKE                                               25 (nicht 20)

 

Das übrige Wahlergebnis im Wahlbezirk 2 wurde korrekt ermittelt.

 

Die Kreiswahlleiterin und die Landeswahlleiterin wurden über den Fehler informiert. Eine Berichtigung des amtlichen Wahlergebnisses war allerdings nicht mehr möglich. Insofern handelt es sich bei den vorstehend genannten Zahlen nur um ein inoffizielles Wahlergebnis im Wahlbezirk 2 der Gemeinde Oelixdorf.

 

 

 

 

Ergebnisse der Landtagswahlen Schleswig-Holstein der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Breitenburg


Sie finden hier die Ergebnisse der Landtagswahlen Schleswig-Holstein für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Breitenburg (mit Briefwählern).

 

 

 

 

Ergebnisse der Bundestagswahl der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Breitenburg


Sie finden hier die Ergebnisse der Bundestagswahl der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Breitenburg (ohne Briefwähler - die Ergebnisse der Briefwähler zur Bundestagswahl können Sie hier herunterladen).

 

 

 

 

Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen


Sicher haben Sie schon der Presse entnommen, dass diverse Gesetze und EU-Richtlinien Grundbesitzer verpflichten, Abwasserkanäle, die zum Haus und Grundstück gehören, auf eigene Kosten überprüfen und gegebenenfalls sanieren-/ erneuern zu lassen.

Eine Dichtheitsprüfung dient der Feststellung der Dichtheit von Abwasserkanälen und Leitungen; dadurch soll sichergestellt werden, dass kein Schmutzwasser oder verunreinigtes Wasser in das Grundwasser sickert, und somit die Umwelt und die Menschen gefährdet.

Der Kommunalservice Itzehoe - Bereich Stadtentwässerung - hat dazu ein umfangreiches Informationsblatt herausgegeben. Sie finden hier alle notwendigen Informationen.

 

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unser Bauamt, Herr Kage, Tel. 04828/990-13 oder Frau Widmann, Tel.: 04828/990-11 gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Fest der Moordörfer am 06. September 2008:


 

 

 

 

Auch Amtsvorsteher und Bürgermeister verstehen Spaß.........

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