Auszug - Bericht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 95 d GO im Haushaltsjahr 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vorsitzender Hollm merkt an, dass die lfd. Nr. 1 und 2 genehmigt werden müssen. Die restlichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen müssen lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Herr Dittmann fragt, welche Auswirkungen die Entscheidung des Finanzausschusses hätte, wenn diese die Lfd. Nr. 1 und 2 nicht genehmigen würden.
Herr Hatje merkt an, dass die aufgeführten Maßnahmen schon durchgeführt wurden und es ein formeller Akt sei, dass der Finanzausschuss der Gemeinde Lägerdorf die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorgelegt bekommt und die Eilentscheidungen genehmigt.
Beschluss:
Die in der Sitzungsvorlage VO/089/2020 Ldorf aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (lfd. Nr. 3 - 25) werden gem. § 95 d GO zur Kenntnis genommen. Die Eilentscheidungen zu den lfd. Nr. 1 und 2 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür