Auszug - Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lägerdorf über die Erhebung von Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hatje erläutert, dass es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig gibt. Danach verstoßen die bisherigen Regelungen zu Beginn und Ende der Hundesteuerveranlagungen gegen höherrangiges Recht und sind daher unwirksam.
Es wird daher empfohlen, die kommunalen Satzungen auf entsprechenden Änderungsbedarf zu überprüfen und ggf. abzuändern.
Vorrangig soll hier der Entstehungszeitpunkt der Steuerpflicht angepasst werden. Die Steuerpflicht entsteht in dem darauffolgenden Monat, in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird.
Des Weiteren müsste eine entsprechende Änderung der Regelung zur Beendigung der Steuerpflicht in der Satzung vorgenommen werden. Die Steuerpflicht endet vor dem Monat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die nachstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lägerdorf über die Erhebung von Hundesteuer.
2. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Lägerdorf über die Erhebung einer Hundesteuer
vom 28.09.2016
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgaben-gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom
folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Steuerpflicht entsteht in dem darauffolgenden Monat des Monats, in dem der Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird.
§ 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Steuerpflicht endet vor dem Monat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Lägerdorf, den Gemeinde Lägerdorf
- Bürgermeister -
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür