Auszug - Antrag auf 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses sowie 3. Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Planfeststellungsverfahren für die Herstellung eines Gewässers durch den Abbau von Kreide in den Kreidegruben Heidestraße und Schinkel vom 14.07.1999 hier: Abgabe einer Stellungnahme
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Widmann erläutert, dass in der Kreidegrube Schinkel und Heidestraße der Abbau von Kreide erfolgt.
Dadurch wird das Grundwasser immer salzhaltiger. Aufgrund dessen darf langfristig das Grundwasser nicht mehr in den Breitenburger Kanal eingeleitet werden, sondern muss in die Stör eingeleitet werden.
Die Fa. Holcim hat deshalb einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (kurz: PFB) und eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Planfeststellngsverfahren für die Herstellung eines Gewässers durch den Abbau von Kreide in den Kreidegruben Heidestraße und Schinkel gestellt.
Rechtsanwalt Dr. W. Mecklenburg ist der Auffassung (siehe Anlage), dass dafür ein eigenes Planfeststellungsverfahren eröffnet werden müsste und es nicht reicht, eine Änderung zu beantragen. Ebenfalls empfiehlt Herr Dr. Mecklenburg, dass die Gemeinde darauf bestehen sollte, dass die neue Leitung nicht für die neuen Kreidegruben in Richtung Moorstücken/ Moorwiese verwendet werden sollte.
Herr Bahr fragt nach, ob die Untere Wasserbehörde (UWB) schon über die Situation infomiert ist, da der Salzgehalt in der Stör ja demnach deutlich steigen wird.
Frau Widmann gibt an, dass die UWB schon mit eingebunden war und auch ist und die Fa. Holcim daraufhin die Anträge gestellt hat.
Vorsitzender Köhne merkt an, dass bereits Salzwasser in die Stör gepumpt wird, nur scheinen sich die Mengen dann in Zukunft zu erhöhen. Er schlägt deshalb vor, sich für die Alternative 1 des Beschlussvorschlages zu entscheiden. Die Thematik ist zu tiefgehend, um in der Gemeindevertretung hierrüber eigenverantwortlich zu entscheiden. Man bentötigt das Fachwissen von Herrn Rechtsanwalt Dr. W. Mecklenburg für dieses Thema und wird ihn auch noch in Zukunft für weitere Anliegen hinzuziehen müssen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf einer Stellungnahme zum Antrag auf 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses sowie 3. Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Planfeststellungsverfahren für die Herstellung eines Gewässers durch den Abbau von Kreide in den Kreidegruben Heidestraße und Schinkel zu.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen