Auszug - Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Moordiek über die Erhebung von Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegt die Beschlussvorlage VO/032/2020/Mdiek vor. Bürgermeister Wittke und Herr Kossiski erläutern die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die nachstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Moordiek über die Erhebung von Hundesteuer.
1. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Moordiek über die Erhebung einer Hundesteuer
vom 29.11.2016
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1, 6 und 8 des Kommunalabgaben-gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.10.2020
folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Steuerpflicht entsteht in dem darauffolgenden Monat des Monats, in dem der Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird.
§ 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Steuerpflicht endet vor dem Monat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.
§ 7 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Bei Vorliegen eines gültigen Hundeführerscheines mit den Prüfungsinhalten von Theorie und Praxis bezogen auf Halter und Hund nach den Voraussetzungen des § 4 (Sachkunde) des Hundegesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 26.06.2015 ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte zu ermäßigen.
§ 12 erhält folgende Fassung:
Zuwiderhandlungen gegen § 10 und § 11 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetz (KAG) und können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Moordiek, den Gemeinde Moordiek
- Bürgermeister -
Abstimmungsergebnis: Einstimmig