Auszug - Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Münsterdorf für das Haushaltsjahr 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vorsitzender Schümann berichtet über den Nachtragshaushalt 2020 mit dem Stand vom 18.11.2020.
In der Planung belief sich der Jahresfehlbetrag auf 257.300 €.
Durch den Nachtrag wird sich das Ergebnis um 154.000 € verbessern.
Die Einnahmen und Ausgaben für das Bauvorhaben B24 wurden für 2020 gestrichen; auch die Kosten für den Kindergartenbau wurden auf 2021 verschoben.
Jedoch wird eine Verpflichtungsermächtigung von 1,4 Mio € eingeplant, um eine eventuelle Ausschreibung in 2020 gewährleisten zu können.
Die Kreditaufnahme beträgt 523.000 €. Die Gemeinde verfügt über liquide Mittel von 412.000 €.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf die folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen :
- Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Münsterdorf
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2020 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
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§ 3
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Münsterdorf, .
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür