Auszug - Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Allen Ausschussmitgliedern liegen die Bilanz 2019 mit Anhang, die Ergebnis- und Finanzrechnung 2019, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen 2019 sowie der Lagebericht
2019 und eine Sachkontenaufstellung mit den Buchungen vor.
Herr Pede erläutert auf Nachfrage verschiedene Positionen in der Ergebnis- und Finanzrechnung.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine vorzeitige Tilgung des Darlehens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein möglich wäre.
Anmerkung der Verwaltung:
Gem. Punkt 3 (Tilgung) der Schuldurkunde ist eine vorzeitige Tilgung während der Darlehenslaufzeit nicht möglich.
Es ist folgende Niederschrift festzuhalten:
Niederschrift
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 für die Gemeinde Wittenbergen
gem. § 95 n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Die Ergebnisrechnung der Gemeinde Wittenbergen schließt ab mit:
Erträgen von 206.303,66 €
Aufwendungen von 172.671,92 €
Jahresüberschuss 33.631,74 €
Die Finanzrechnung der Gemeinde Wittenbergen schließt ab mit:
Einzahlungen von 206.224,42 €
Auszahlungen von 178.647,33 €
Vermehrung Finanzmittel 27.577,09 €
Nach Feststellung der vorstehenden Abschlussübersicht aufgrund der vorliegenden Haushaltsrechnung wurde durch die Ausschussmitglieder eine Überprüfung der einzelnen Positionen vorgenommen.
Hierbei wurde insbesondere geprüft, ob
a) der Haushaltsplan eingehalten ist,
b) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet
und belegt worden sind,
c) ob bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der
Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren
worden ist.
d) das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
e) der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
f) der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Überprüfung nach vorstehenden Gesichtspunkten erfolgte stichprobenweise. Es ergaben
sich keine Beanstandungen.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2019 vorbehaltlos zu beschließen.
Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 33.631,74 € ist gem. § 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik in die Ergebnisrücklage umzubuchen.
Die Ergebnisrücklage soll auf 33% der Allgemeinen Rücklage reduziert werden. Der ergebene Differenzbetrag ist in die Allgemeine Rücklage umzubuchen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig