Auszug - Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegt die Beschlussvorlage VO/036/2020/Mdiek vor. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Frietsch, berichtet über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.11.2020. Bürgermeister Wittke gibt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses bekannt. Bürgermeister Wittke und Herr Pede erläutern die vorgesehene Überführung eines Betrages von der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage.
Frau Frietsch fragt nach, ob dieses sinnvoll sei, wenn es dadurch zu Steuererhöhungen kommt. Herr Pede erläutert, dass die Gemeinde Moordiek dadurch die Möglichkeit erhält, entsprechende Fehlbetragszuweisungen zu beantragen. Dafür ist allerdings auch eine Erhöhung der Hebesätze erforderlich. Nur dann kann eine Fehlbetragszuweisung beantragt werden. Bei der Hundesteuer sieht es anders aus. Sollte bei der Hundesteuer keine Erhöhung vorgenommen werden, so werden die fehlenden Einnahmen nur dagegen gerechnet.
Aus Sicht von Bürgermeister Wittke könnte die Ergebnisrücklage auch in voller Höhe bleiben. Dann können aber erst zu einem späteren Zeitpunkt Fehlbetragszuweisungen beantragt werden.
Frau Frietsch weist darauf hin, dass der 2. Rechnungsbetrag für die Baumaßnahme Damm in 2021 fällig wird und nur dadurch ein höherer Fehlbetrag entsteht. Bürgermeister Wittke erläutert, dass hierfür eine Kreditaufnahme vorgesehen ist. Herr Pede ergänzt, dass es sich bei der Baumaßnahme Damm um eine Investition handelt und der Ergebnisplan nur über die Abschreibungen belastet wird.
Bürgermeister Wittke lässt jetzt über die folgende Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses abstimmen:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2019 vorbehaltlos zu beschließen.
Der Jahresüberschuss 2019 ist gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Die Ergebnisrücklage soll auf 33 % der Allgemeinen Rücklage reduziert werden. Der ergebene Differenzbetrag ist in die Allgemeine Rücklage umzubuchen.
Abstimmungsergebnis: 6 Nein-Stimmen
Bürgermeister Wittke lässt jetzt über den Beschlussvorschlag entsprechend der Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2019 vorbehaltlos zu beschließen.
Der Jahresüberschuss 2019 ist gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig