Auszug - Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lägerdorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Tiedemann erläutert einleitend die geplanten Änderungen in der Hauptsatzung. Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.
Beschluss:
Die nachfolgende 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lägerdorf wird beschlossen.
6. Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lägerdorf
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.12.2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreis Steinburg vom _________ folgende 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.04.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 25.06.2018 erlassen:
Artikel I
- Es wird folgender § 7 eingefügt, der bisherige § 7 wird § 8
§ 7
Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren Notsituationen können Sitzungen der Gemeindevertretung, der Ausschüsse oder der Beiräte als Videokonferenz durchgeführt werden.
- § 11 erhält folgende Fassung:
§ 11
Veröffentlichungen
(1) Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde in Verfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Landesnaturschutzgesetz werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich
a) am Rathaus, Breitenburger Straße,
b) an der Feuerwache, Rosenstraße, und
c) an der Lutherkirche, Stiftstraße,
befinden, bekannt gemacht. Zusätzlich ist die Bekanntmachung im Internet auf der Homepage des Amtes Breitenburg (www.amt-breitenburg.de) bereit zu stellen. Hierauf wird an den Bekanntmachungstafeln nach Satz 1 hingewiesen.
(2) Alle sonstigen Satzungen und gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der Gemeinde werden im Internet auf der Homepage des Amtes Breitenburg (www.amt-breitenburg.de) bereitgestellt.
(3) Textfassungen der Satzungen und Verordnungen werden in der
Amtsverwaltung Breitenburg, Osterholz 5, 25524 Breitenburg
bereitgehalten. Auf Antrag kann sich jede Person Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen.
(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in der Form des Absatzes 2, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Steinburg vom __________ erteilt.
Lägerdorf, den ____________
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: einstimmig