Auszug - Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Westermoor für das Haushaltsjahr 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Allen Ausschussmitgliedern liegt die Sitzungsvorlage VO/042/2020 vor.
Bürgermeister Hilbert übergibt das Wort an Herrn Pede und bittet ihn den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 vorzustellen.
Herr Pede stellt den Entwurf für das Haushaltsjahr 2021 ausführlich vor und gibt auf Nachfrage Erläuterungen zu einzelnen Planansätzen ab. Insbesondere geht Herr Pede auf folgende Punkte/Themenbereiche ein:
- Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2021 und die Folgejahre (2022 bis 2024) weisen Fehlbeträge in nicht unerheblicher Höhe aus.
- Die Gemeinde muss sich Gedanken zum Thema Haushaltskonsolidierung machen. Ein wichtiger und notweniger Schritt wäre die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A + B sowie der Gewerbesteuer. Auch eine Erhöhung der Hundesteuer wird angeraten.
- Die Gemeinde könnte Fehlbetragszuweisung beim Kreis Steinburg (bis 80.000,- € Fehlbetrag) oder Land Schleswig-Holstein (ab 80.000,- € Fehlbetrag) beantragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Gemeinde die vom Land vorgegebenen Höchstsätze bei der Grund- und Gewerbesteuer anwendet. Dies ist in der Gemeinde Westermoor derzeit nicht gegeben. Die Gemeinde verzichtet auf mögliche Mehreinnahmen in Höhe von 27.800,- € jährlich.
Übersicht Höchstsätze und die derzeitigen Hebesätze
Grundsteuer A: Soll = 380 v.H. Ist: 310 v.H. Differenz: 70 v.H.
Grundsteuer B: Soll = 425 v.H. Ist: 310 v.H. Differenz: 115 v.H.
Gewerbesteuer: Soll = 380 v.H. Ist: 320 v.H. Differenz: 60 v.H.
Hundesteuer pro Hund: Soll = 120,- € Ist: 45,- € Differenz: 75,- €
Nach reger Diskussion zur finanziellen Situation wird sich auf folgende Erhöhung der Hebesätze verständigt:
Grundsteuer A: 345 v.H.
Grundsteuer B: 370 v.H.
Gewerbesteuer: 350 v.H.
Hundesteuer pro Hund: 85,- € (wurde unter TOP 6 beschlossen)
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 soll erneut über die Themen Haushaltskonsolidierung und Hebesatzerhöhung beraten werden.
Während der Beratung zu der Kostenstelle "Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen" entsteht eine Diskussion über die Pläne einiger Grundstücksbesitzer, Baugrundstücke im Gemeindegebiet auszuweisen. Folgende Punkte werden hervorgehoben:
- Bgm. Hilbert hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt und bislang von neun Personen die Rückmeldung erhalten, dass sie Interesse am Erwerb eines Baugrundstücks in Westermoor haben
- neue Bauplätze könnten die ortsansässigen Landwirte bei der Erweiterung oder Umgestaltung ihrer Betriebe beeinträchtigen
- die Gemeindevertretung wünscht sich, dass Bauplätze an Interessenten aus der Region (den Moordörfern) verkauft werden und zu verhindern, durch das Angebot Auswärtige z.B. aus Hamburg anzuziehen
- Bgm. Hilbert wird beauftragt, nach weiteren Alternativen für Baugrundstücke im Gemeindegebiet zu suchen und mit den jeweiligen Grundstückseigentümern darüber ins Gespräch zu kommen
Die sich aus der Beratung ergebenen Änderungen zum Haushaltsplan 2021 sind der dem Protokoll beigefügten Änderungsliste zu entnehmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:
Haushaltssatzung der Gemeinde Westermoor
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.12.2020 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 532.500 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 605.700 | EUR |
| einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | -73.200 | EUR |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 527.400 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 570.800 | EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 75.400 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 87.100 | EUR |
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festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 45.500 | EUR |
2. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,45 | Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 345 | v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 | v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 350 | v.H. |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 1.000 EUR beträgt.
§ 6
Gemäß § 20 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik werden folgende Budgets gebildet:
1.Personalbudget
Die Personalaufwendungen bilden das Personalbudget.
2. Bilanzielle Abschreibungen / Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Die bilanziellen Abschreibungen und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden zu einem Budget zusammengefasst.
3. Budget je Kostenstelle
Die übrigen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen unter einer Kostenstelle bilden ein Budget.
Bezüglich der Deckungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des § 22 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik.
§ 7
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Westermoor, den Bürgermeister
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Westermoor 2021 (1821 KB) | |||
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2 | Haushaltsveränderungen (45 KB) |