Auszug - Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Westermoor über die Erhebung einer Hundesteuer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Allen Ausschussmitgliedern liegt die Sitzungsvorlage VO/044/2020 vor.
Bürgermeister Hilbert führt in die Thematik der Sitzungsvorlage ein und erläutert die Hintergründe für die Erhöhung.
Herr Pede gibt hierzu weitere Erläuterungen ab. Nähere Ausführungen zur finanziellen Situation der Gemeinde und über die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen werden unter dem TOP 6 „Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021“ abgegeben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die nachstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Westermoor über die Erhebung von Hundesteuer.
2. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Westermoor über die Erhebung einer Hundesteuer
vom 16.12.2016
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, 6 und 8 und § 18 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.12.2020 folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
Die Präambel der Satzung der Gemeinde Westermoor über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird wie folgt geändert:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, 6 und 8 und § 18 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.11.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 4 Absatz 1 erhält ab 01.01.2021 folgende Fassung:
Die Steuer beträgt jährlich für jeden Hund 85,00 EUR
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Westermoor, den Gemeinde Westermoor
- Bürgermeister -
Abstimmungsergebnis: einstimmig