Vorlage - VO/028/2020/Mdiek
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Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Zu der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und zu der Teilaufstellung des Re-gionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-anlagen (3. Entwurf) wird keine Stellungnahme abgegeben.
Alternative 2:
Zu der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und zu der Teilaufstellung des Re-gionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-anlagen (3. Entwurf) wird die folgende Stellungnahme abgegeben:
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Sachverhalt:
Mit Erlass vom 17.12.2019 hat das Innenministerium das dritte Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) und zu der Teilaufstellung des Re-gionalplanes (RP) für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Wind-kraftanlagen angestoßen. Hierzu wird den Gemeinden erneut die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 13.03.2020 eingeräumt (s. angehängten Erlass).
Unter dem folgenden Link können die Planungsdokumente abgerufen werden:
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
Papierexemplare wurden seitens des Landes nicht (mehr) zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Moordiek hatte zu den zweiten Planentwürfen aus dem Jahr 2018 eine Stel-lungnahme abgegeben. Seitens des Landes wurde zu den Einlassungen, die im Wortlaut zum LEP und zum RP identisch waren, eine Abwägung vorgenommen (s. Anlage: Abwägung).
Im Ergebnis wurde der gemeindlichen Einlassung gefolgt und das bisher auf Moordieker Gemeindegebiet vorgesehene Vorranggebiet für Windkraftanlagen ist weggefallen (s. Anlage: Karte Vorranggebiete (gestrichelte Markierung)).
Nach alledem wird verwaltungsseitig die Beschlussfassung unter der Alternative 1 empfohlen. Selbstverständlich kann die Gemeinde jedoch eine Stellungnahme abgeben, die dann noch entsprechend zu formulieren wäre (Alternative 2).
Die nun laufende dritte Anhörung muss abgeschlossen und vom Land ausgewertet werden, bevor der LEP bzw. der RP in puncto Windenergie in Kraft treten und auf deren Basis ggf. Baugesuche gestellt und die Errichtungen von Windkraftanlagen erfolgen können. Dieses wird nach Bekunden des Landes voraussichtlich in 2020 der Fall sein.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. In diesem Zusammenhang wird insbe-sondere auf etwaige Befangenheiten hingewiesen (s. angehängten Erlass von 12.04.2017).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | erlass_1 (134 KB) | |||
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2 | abwaegung_1 (129 KB) | |||
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3 | karte vorranggebiete_1 (69 KB) | |||
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4 | Runderlass_ (231 KB) |