Vorlage - VO/028/2020/Wberg
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Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Zu der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und zu der Teilaufstellung des Re-gionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-anlagen (4. Entwurf) wird keine Stellungnahme abgegeben.
Alternative 2:
Zu der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und zu der Teilaufstellung des Re-gionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-anlagen (4. Entwurf) wird die bisherige Stellungnahme (Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.03.2020) vollumfänglich aufrecht erhalten.
Alternative 3:
Zu der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes und zu der Teilaufstellung des Re-gionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft-anlagen (4. Entwurf) wird die folgende Stellungnahme abgegeben:
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Sachverhalt:
Das Innenministerium hat das vierte Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) und zu der Teilaufstellung des Regionalplanes (RP) für den Planungsraum III zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen angestoßen. Hierzu wird den Gemeinden erneut die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 23.10.2020, jedoch nur zu den im Vergleich zu der dritten Entwurfsphase geänderten Planinhalten, eingeräumt (s. angehängte Bekanntmachung).
Unter dem folgenden Link können die Planungsdokumente abgerufen werden:
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
Papierexemplare wurden seitens des Landes nicht (mehr) zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Wittenbergen hatte zu den dritten Planentwürfen vom März 2020 eine Stellungnahme zu dem in ihrer Gemeinde geplanten Vorranggebiet (PR3_STE_063) abgegeben. Seitens des Landes wurde zu den Einlassungen eine Abwägung vorgenommen (s. Anlage „Abwägungen“).
Im Ergebnis wurde den gemeindlichen Einlassungen nicht gefolgt und das bisher vorgesehene Vorranggebiet ist weiterhin in den Landesplänen enthalten (s. Plan in der Anlage „Abwägung“). Es wurden Änderungen an dem Ausmaß des Gebietes vorgenommen. Die Beschreibung bzw. die Begründung dazu findet sich ebenfalls im Anhang „Abwägung“.
Eine Beschluss nach der Alternative 1 ist nunmehr denkbar.
Ferner kann eine im Wortlaut gleiche Stellungnahme wie zum dritten Entwurf (s. Anlage „letzte Stellungnahme“ - Alternative 2 der Beschlussvorschläge) oder eine neue/anderslautende Stellungnahme, die dann noch entsprechend zu formulieren wäre (Alternative 3), abgegeben werden. Verwaltungsseitig sind keine Argumente bekannt, die nicht zurückliegend bereits vorgetragen wurden und die sich aus den aktuellen Änderungen der geplanten Gebietsausweisungen ergeben könnten.
Die nun laufende vierte Anhörung muss abgeschlossen und vom Land ausgewertet werden, bevor der LEP bzw. der RP in puncto Windenergie in Kraft treten können. Dieses wird nach Bekunden des Landes voraussichtlich Ende 2020 der Fall sein.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. In diesem Zusammenhang wird insbe-sondere auf etwaige Befangenheiten hingewiesen (s. angehängten Erlass von 12.04.2017).
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Amtliche Bekanntmachung Amtsblatt 38a-2020 (68 KB) | |||
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2 | abwaegung pr3_ste_063_1 (2199 KB) | |||
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3 | letzte stellungnahme_1 (144 KB) | |||
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4 | Runderlass_ (231 KB) |