Vorlage - VO/025/2020/Kollm
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeindeversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss 2019 vorbehaltlos zu beschließen.
Der Jahresüberschuss 2019 ist gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Allen Ausschussmitgliedern liegt die Bilanz 2019 mit Anhang, der Lagebericht 2019 sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung 2019 vor.
Ansonsten ist folgende Niederschrift festzuhalten:
Niederschrift
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 für die Gemeinde Kollmoor
gem. § 95 n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
Die Ergebnisrechnung der Gemeinde Kollmoor schließt ab mit:
Erträgen von 108.116,05 €
Aufwendungen von 66.641,67 €
Jahresüberschuss 41.474,38 €
Die Finanzrechnung der Gemeinde Kollmoor schließt ab mit:
Einzahlungen von 101.581,35 €
Auszahlungen von 62.187,50 €
Erhöhung Finanzmittel 39.393,85 €
Nach Feststellung der vorstehenden Abschlussübersicht aufgrund der vorliegenden Haushaltsrechnung wurde durch die Ausschussmitglieder eine Überprüfung der einzelnen Positionen vorgenommen.
Hierbei wurde insbesondere geprüft, ob
a) der Haushaltsplan eingehalten ist,
b) die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
c) ob bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist.
d) das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
e) der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
f) der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Überprüfung nach vorstehenden Gesichtspunkten erfolgte stichprobenweise. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Jahresabschluss 2019
Sachkonto 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss 2019 Kollmoor (1230 KB) |