Vorlage - VO/037/2020/Mdiek
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021:
Haushaltssatzung der Gemeinde Moordiek
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 131.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 191.400 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von -59.700 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 131.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 188.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 36.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 40.100 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 36.400 EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 %
2. Gewerbesteuer 350 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 1.000 EUR beträgt.
§ 6
Gemäß § 20 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik werden folgende Budgets gebildet:
1. Personalbudget
Die Personalaufwendungen bilden das Personalbudget.
2. Bilanzielle Abschreibungen / Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
Die bilanziellen Abschreibungen und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden zu einem Budget zusammengefasst.
3. Budget je Kostenstelle
Die übrigen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen unter einer Kostenstelle bilden ein Budget.
Bezüglich der Deckungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des § 22 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik.
§ 7
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Moordiek, den
-Bürgermeister-
Sachverhalt:
Siehe beigefügten Entwurf des Haushaltsplanes 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf des Haushaltsplanes 2021
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1 | Moordiek 2021 (1199 KB) |