Vorlage - VO/044/2020/Wmoor
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die nachstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Westermoor über die Erhebung von Hundesteuer.
2. Satzung zur Änderung der Satzung
der Gemeinde Westermoor über die Erhebung einer Hundesteuer
vom 16.12.2016
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, 6 und 8 und § 18 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung,
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom
folgende Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
Die Präambel der Satzung der Gemeinde Westermoor über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird wie folgt geändert:
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, 6 und 8 und § 18 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.11.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 4 Absatz 1 erhält ab 01.01.2021 folgende Fassung:
Die Steuer beträgt jährlich für jeden Hund 85,00 EUR
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Westermoor, den Gemeinde Westermoor
- Bürgermeister -
Sachverhalt:
Zu der Änderung der Präambel der Hundesteuersatzung vom 28.11.2016:
Um die Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen zu erfüllen, ist insbesondere die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG zu beachten. Die in der Präambel angegebenen Rechtsgrundlagen müssen hierzu so genau wie möglich bezeichnet werden. Die genannten Rechtsgrundlagen müssen daher zum Teil überarbeitet und aktualisiert werden.
Zu der Änderung des § 4 Absatz 1:
Der Haushaltsplan der Gemeinde Westermoor kann nicht ausgeglichen werden und weist erhebliche Fehlbeträge aus.
Die Gemeinde Westermoor muss deshalb Maßnahmen vornehmen, um die Defizite zu vermindern. Um zukünftig Fehlbetragszuweisungen beantragen zu können, muss die Gemeinde die Hundesteuersätze eigentlich auf 120 EUR pro Hund erhöhen.
Es soll in 2021 ein erster Schritt zur Anpassung der Hundesteuersätze wie folgt vorgenommen werden:
Für jeden Hund von bisher 45,00 EUR auf 85,00 EUR
für ermäßigte Hunde von bisher 22,50 EUR auf 42,50 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen auf Basis der Hundehaltungszahlen per Stand November 2020
- 39 Hunde
Mehreinnahmen für 2021 = 1.560,00 EUR
- 3 ermäßigte Hunde
Mehreinnahmen für 2021 = 60,00 EUR
Anlage/n: