Vorlage - 108/2020/Ldorf-01
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Beschlussvorschlag:
1. Dem anliegenden Entwurf des Nutzungsvertrages mit der Fa. Holcim zur diesseits begehrten 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Ableitung des Grubenwassers aus den Kreidegruben Heidestraße und Schinkel wird zugestimmt.
Alternativ:
Dem anliegenden Entwurf des Nutzungsvertrages mit der Fa. Holcim zur diesseits begehrten 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zur Ableitung des Grubenwassers aus den Kreidegruben Heidestraße und Schinkel wird mit den folgenden Änderungen zugestimmt:
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2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf der Basis des Entwurfes weitere Verhandlungen mit der Fa. Holcim über die Vertragsinhalte zu führen. Über die sich daraus evtl. ergebenden Vertragsänderungen sind die gemeindlichen Gremien zu informieren. Die Gemeindevertretung behält sich eine abschließende Beschlussfassung zum endgültigen Vertrag vor.
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Vorberatungen in den gemeindlichen Gremien, zuletzt in der Gemeindevertretung am 22.09.2020, den beigefügten Vermerk und die Präambel des Vertragsentwurfes verwiesen.
Gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.09.2020 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg beauftragt, den zurückliegend von der Fa. Holcim vorgelegten Nutzungsvertragsentwurf fachjuristisch zur prüfen. Die Ergebnisse sind den Anlagen zu dieser Vorlage zu entnehmen. Ferner wurden weitere Punkte in den Entwurf aufgenommen, die sich aus einer Vorabstimmung mit dem Bürgermeister und den gemeindlichen Fraktionen ergaben. Auch diese Ergänzungen hat Herr Dr. Mecklenburg mit juristischen Hinweisen unterlegt.
Der aktuelle Vertragsentwurf wird mit der Fa. Holcim zu verhandeln sein. Etwaige Änderungen sollten erneut in den gemeindlichen Gremien beraten und zu gegebener Zeit ein endgültiger Beschluss zu dem Vertrag gefasst werden.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anwaltshonorar (Höhe unbekannt)
Anlage/n:
Sachverhaltsvermerk
Vertragsentwurf
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