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Fundsachen

Wer einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 €) gefunden hat, muss diesen abgeben. Dazu besteht nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Verpflichtung.. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen; dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen, wird das Amt selbst Eigentümer der Fundsache. Bei Fragen zum Thema "Fundsachen"  wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales.

Für die Betreuung von Fundtieren arbeitet das Amt Breitenburg mit dem Tierschutzverein Itzehoe zusammen. Für Fragen zum Thema "Fundtiere" wenden Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.

Nachstehend finden Sie eine aktuelle Liste der Fundsachen im Amtsbereich Breitenburg. 

 

Datum Fundnummer Fundsache Beschreibung Fundort
07.01.2024 2/2024 Lederarmband   Moordiek
29.12.2023 10/2023 Koffer mit Schließfunktion Münsterdorf
01.10.2023 7/2023 Autoschlüssel   Lägerdorf
15.12.2022 14/2022 Gluccose-Monitor   Breitenburg-Nordoe
15.11.2022 12/2022 Autoschlüssel BMW   nicht bekannt
27.07.2022   Schlüsselbund Autoschlüssel nebst 4 weiteren Schlüsseln Lägerdorf
16.12.2021 17/2021 2 Schlüssel - / - Breitenberg

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