Die neue Grundsteuer
Die neue Grundsteuer tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Sie wird künftig auf Basis eines neuen Bewertungsverfahrens berechnet. Auf dieser Seite sind Informationen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zusammengestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden müsse, die Grundsteuer jedoch in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden könne. Zeitgleich mussten die Finanzämter den gesamten Grundbesitz in Deutschland neu bewerten. Diese Bewertung ist nun nahezu abgeschlossen. Ab dem 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Die Grundsteuer ab 01.01.2025
Auf dem Grundsteuerbescheid, den Sie im 1. Quartal 2025 erhalten werden, werden Sie folgende neue Berechnung vorfinden:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Der Grundsteuermessbetrag (= Wert des Grundstückes x Steuermesszahl) wird vom Finanzamt Itzehoe ermittelt
(EMail: poststelle@fa-itzehoe.landsh.de, Tel.: 04821/66-1385 oder -1500).
Der Hebesatz wird durch Ihre Gemeinde festgelegt. Die für die Gemeinden des Amtes Breitenburg gültigen Hebesätze finden Sie hier.
- Das Bundesfinanzministerium hält einen umfangreichen Frage- und Antwortkatalog zum Thema Grundsteuer bereit:
Bundesfinanzministerium – Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
- Das Finanzministerium Schleswig-Holstein informiert regelmäßig über Aktuelles zur Grundsteuerreform:
Schleswig-Holstein – Aktuelles zur Grundsteuerreform
- Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in diesem Zusammenhang zur Veröffentlichung des Transparenzregisters einen Frage- und Antwortkatalog zum Thema Hebesätze veröffentlicht:
Schleswig-Holstein – Fragen zum Transparenzregister
- Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zudem häufig gestellte Fragen nach Erhalt des Grundsteuerbescheids beantwortet:
Schleswig-Holstein – Fragen nach Erhalt des Grundsteuerbescheids
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Für eine Terminvereinbarung mit dem Finanzamt Itzehoe ist ausschließlich das Online Terminbuchungssystem „cleverQ“ zu verwenden. Über das Portal „cleverQ“ und die entsprechende App ist auch ein entsprechender Rückrufservice nutzbar:
Finanzamt Itzehoe – Kontakt, Öffnungszeiten und Termine
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Einwände gegen bereits erteilte Bescheide zum Grundsteuerwert oder Steuermessbetrag sind ausschließlich schriftlich vorzutragen. Es wird empfohlen, diese Einwände elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln. Hierzu ist eine vorherige Registrierung über „Mein ELSTER“ notwendig:
ELSTER – Einspruch
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Mit der Erteilung der Grundsteuerbescheide durch das Amt Breitenburg bleiben die bisher beim Finanzamt eingelegten Einsprüche unberührt.