Grundsteuerreform
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
Ab dem 1. Juli 2022 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Eine entsprechende Aufforderung Ihres Finanzamtes werden Sie in Kürze erhalten.
Die Erklärung ist bevorzugt über das Portal ELSTER abzugeben. In Ausnahmefällen, wenn Ihnen z.B. die technischen Möglichkeiten fehlen, kann Ihnen das Finanzamt die entsprechenden Vordrucke auch in Papierform zur Verfügung stellen; in der Amtsverwaltung liegen ebenfalls Vordrucke aus.
Für die Bewertung Ihres Wohngrundstückes sind im wesentlichen folgende Angaben erforderlich:
- Lage des Grundstückes
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Auskunft zu Ihren Bauunterlagen / Ihrer Bauakte erhalten Sie beim Kreisbauamt des Kreises Steinburg.
Fragen zur Steuernummer bzw. zum Einheitswertaktenzeichen und zur Zuordnung von Grundstücken (Flurstücken) zu Steuernummern beantwortet das Finanzamt.
Die Bodenrichtwerttabelle mit Stand 01.01.2022 finden Sie unter https://www.steinburg.de/fileadmin/user_upload/Kreis-Steinburg-Bodenrichtwerte_01.01.2022.pdf; bei Nachfragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Kreises Steinburg.
Nähere Informationen finden Sie im anliegenden Flyer und auf der Seite des Landesportals Schleswig-Holstein.
Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de
Weiter hat das Finanzamt Servicerufnummern für allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe eingerichtet - s. unten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen bundesweiten Bürgerservice zu kontaktieren. Dieser Bürgerservice ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 - 18.00 Uhr unter der (kostenpflichtigen) Behördennummer 115 erreichbar..