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Schiedswesen

Ein Schiedsmann (oder Schiedsfrau) ist eine ehrenamtliche Person, die Streitigkeiten außergerichtlich schlichtet und dabei als neutrale Vermittlerin fungiert. Seine Aufgabe ist es, durch eine außergerichtliche Einigung einen Rechtsstreit vor dem Gericht zu vermeiden. Die Schiedsperson wird auf fünf Jahre von der Gemeinde gewählt und vom Amtsgericht bestätigt.