Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlaubsfischereischein in Schleswig-Holstein
Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verabschiedung einer Änderung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein.
Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten. Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.
Folgende Regeln gelten
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Ab dem 01.10.2025
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Bis zum 31.12.2025
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Ab dem 01.01.2026
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Urlaubsfischereischein
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein