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Bundestagswahl am 23.02.2025

An der Bundestagswahl kann teilnehmen, wer wahlberechtigt ist und in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, haben die Bürgerinnen und Bürger neben der Stimmabgabe im Wahllokal auch die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Ausgabe oder der Versand von Wahlschein und Briefwahlunterlagen ist seit dem 05.02.2025 möglich.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Informationen zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformationen finden Sie hier.

Informationen zur Briefwahl

  • Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?
  • Wofür ist die Wahlbenachrichtigung wichtig?
  • Ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
  • Ab wann bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
  • Wer ist dafür verantwortlich, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückkommen?
  • Wie kann ich ganz sicher sein, dass meine Briefwahlstimme ankommt?
  • Bis wann ist die Briefwahl möglich?