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Fundsachen

Wer einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 €) gefunden hat, muss diesen abgeben. 

Dazu besteht nach dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Verpflichtung.. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen; dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen, wird das Amt selbst Eigentümer der Fundsache. Bei Fragen zum Thema "Fundsachen"  wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales.

Für die Betreuung von Fundtieren arbeitet das Amt Breitenburg mit dem Tierschutzverein Itzehoe zusammen. Für Fragen zum Thema "Fundtiere" wenden Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.

Nachstehend finden Sie eine aktuelle Liste der Fundsachen im Amtsbereich Breitenburg. 

Datum Fundnummer Fundsache Beschreibung Fundort
10.04.2026 5/2026 2 Fahrradschlüssel incl. Taschenanhänger   Münsterdorf, Am Walde
02.04.2026   Katze schwarz/weiss Münsterdorf, Oberstraße/Am Brunnen
22.02.2026   Kinderfahrrad   Breitenburg, Kremper Weg
27.01.2026   Kater schwarz Kronsmoor
12.01.2026   2 Hauskaninchen weiß mit etwas braun Breitenburg, Heideweg
24.10.2025 5/2025 Schlüsselbund 3 Schlüssel am grau-roten Band Oelixdorf
15.10.2025 6/2025 Damenrad dunkelblau Friedhof Münsterdorf