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Antragsverfahren für Heizkostenerstattung für Öl-, Pellet oder Flüssiggasheizungen startet am 04.05.2023

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Das Online-Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wird für Schleswig-Holstein ab dem 04.05.2023 freigeschaltet

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert:

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem 04.05.2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Schleswig-Holstein am 4. Mai 2023.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Link zum Online Rechner
Über den Online-Rechner kann nur ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Der Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Link zum Online-Antrag

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Antragstellung  bei den Stadt- und Amtsverwaltungen  nicht möglich ist.

Außerdem können Sie an folgenden Stellen Papieranträge abholen:

  • Ministerium für für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
  • LLnL-Außenstelle Lübeck (Meesenring 9, 23566 Lübeck)
  • LLnL-Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße 25, 25524 Itzehoe)
  • LLnL-Außenstelle Flensburg (Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg

Für die Anforderung eines Papierantrags, der Ihnen per Post zugeschickt wird, ist ein Telefonservice eingerichtet worden.
Montag bis Donnerstag: 09.00 bis15.00 Uhr und Freitags: 09.00 bis 12.00 Uhr
In diesen Servicezeiten nehmen die KollegInnen des LLnL Ihre Anschrift entgegen und übersenden Ihnen einen Papierantrag per Post.
Die Servicenummern lauten:

  • 04347 704 248
  • 04347 704 236
  • 04347 704 344
  • 04347 704 369.

Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung wenden Sie sich bitte direkt an das MLLEV unter heizkostenerstattung@mllev.landsh.de

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