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Kinderfreizeitbonus im Rahmen des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona"

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Mit dem sog. Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien bzw. Familien mit geringen Einkommen unterstützt werden, Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen. Der Bonus beträgt 100,00 € je Kind und wird einmalig ausgezahlt.

Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse ausgezahlt. An Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten, wird der Bonus automatisch ausgezahlt. Familien, die keinen Kinderzuschlag erhalten und nur Wohngeld oder Sozialhilfe  beziehen, müssen einen Antrag an die Familienkasse stellen.  Der entsprechende Antrag und ein Info-Blatt zum Anspruch, Antrag und Auszahlung stehen zum Download bereit. 
 

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