Information zur Einrichtung eines absoluten Halteverbotes in einem Teilbereich der Dorfstraße in Lägerdorf

Seit dem 01.04.2025 ist in der Dorfstraße im Bereich von der abknickenden Vorfahrt bis zur Kreuzung Breitenburger Straße/Rethwischer Straße ein absolutes Haltverbot eingerichtet worden.
Die Beschilderung ist aus folgenden Gründen notwendig:
Seit dem 01.04.2025 ist aufgrund von Bauarbeiten die L 116 an der Grube Saturn voll gesperrt. Aufgrund der damit verbundenen angeordneten Umleitungsstrecke entsteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Dorfstraße (K64) in Lägerdorf. Die Unfallgefahr ist hierdurch in diesem Bereich erhöht.
Bisher gab es auf der Straßenseite von der Rosenstraße kommend Richtung Breitenburger Straße / Rethwischer Straße keine Ausweichmöglichkeit. Das Parken von Dorfstraße Haus-Nr. 9 bis zur Einfahrt in die „Alte Schulstraße“ war durchgehend erlaubt.
Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes ermöglicht nunmehr ein Ausweichen von Fahrzeugen.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt des Amtes Breitenburg zur Verfügung, Tel.: 04828/990-21.