Sprungziele

Neue Corona-Verfügung des Kreises

Lägerdorf

Registrierung von Kontaktdaten erforderlich

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Kreisgebiet hat der Kreis Steinburg eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Neben den bisherigen Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt vor allem die Registrierung von Kontaktdaten. Die Verfügung gilt bereits ab Sonnabend, 24.04.2021. Die Regelungen gelten nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstel-len, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärk-te, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln). Den Text der Anordnung finden Sie hier!